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   FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04   

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https://dejure.org/2007,28144
FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04 (https://dejure.org/2007,28144)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24.01.2007 - 7 K 46/04 (https://dejure.org/2007,28144)
FG Sachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 7 K 46/04 (https://dejure.org/2007,28144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung von Mineralölsteuer wegen Zahlungsausfalls eines Kunden gemäß § 53 Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung (MinöStV); Erfordernis einer rechtzeitigen Mahnung bei Zahlungsverzug unter Fristsetzung; Erfordernis der Benennung eines letzten Zahlungstermins entweder ...

  • Judicialis

    MinöStV § 53; ; ZPO § 240; ; InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; ; InsO § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 1; ; InsO § 22 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 284 Abs. 3; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs auch bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen eines Abnehmers; Anforderungen an eine Mahnung i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines Mineralölsteuervergütungsanspruchs auch bei Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen eines Abnehmers - Anforderungen an eine Mahnung i.S. von § 53 Abs. 1 Nr. 3 MinöStV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 15/06

    Zum Erfordernis der Einleitung gerichtlicher Schritte zur Sicherung eines

    Auszug aus FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04
    Darüber hinaus fehlt es hinsichtlich sämtlicher Rechnungen am Erfordernis der gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen, wozu regelmäßig gehört, die rückständigen Forderungen beim Zivilgericht rechtshängig zu machen und aus den erlangten Titeln im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109 ff.).

    Die gerichtliche Geltendmachung hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem ein im Geschäftsverkehr die Grundsätze ordnungsgemäßer kaufmännischer Geschäftsführung beachtender und wie ein sorgfältiger Kaufmann handelnder Mineralöllieferant erkennen muss, dass eine Durchsetzung des Kaufpreisanspruchs die Inanspruchnahme der Zivilgerichte erfordert (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 a.a.O.).

    Vielmehr hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, welche Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, um den Vergütungsanspruch zu erhalten, insbesondere kann eine Situation eintreten, in der vom Lieferanten ein unverzügliches Handeln gefordert wird (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 a.a.O.).

    Bleibt jedoch ein Mineralölhändler wie hier die Klägerin untätig, verliert er seinen Vergütungsanspruch, selbst wenn später wie im Streitfall das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird und die Forderungen zur Tabelle angemeldet werden (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109 ff. m.w.N.).

    Lediglich die Zwangsvollstreckung aus einem erwirkten Titel wäre eingeschränkt gewesen, jedoch auch nur in Bezug auf bewegliche Gegenstände, wohingegen eine Immobiliarzwangsvollstreckung weiterhin möglich wäre (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109, 111 unter II 2 b der Gründe; zur Rechtslage nach der Konkursordnung bei Anordnung der Sequestration vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609; vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84).

  • BFH, 02.02.1999 - VII B 247/98

    Mahnung unter Fristsetzung - Hinweis auf Rechtshängigkeit - Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04
    Eine Fristsetzung in diesem Sinne ist nur gegeben, wenn sie einen letzten Zahlungstermin entweder nach dem Kalender oder wenigstens kalendermäßig bestimmbar benennt (vgl. BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, ZfZ 1999, 305f.).

    Soweit der BFH ein Mahnsystem hinnimmt, bei dem sichergestellt ist, dass im Falle der Nichtbegleichung einer Forderung spätestens etwa 2 Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet wird (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 305 ff.), bedeutet dies mitnichten, dass ein Mineralöllieferant in jedem Fall eine Frist von zwei Monaten ausschöpfen kann, bevor er die nach § 53 Abs. 1 MinöStV geforderten Schritte einleitet.

  • BFH, 12.08.1998 - IV B 4/98

    Teilwertabschreibung; überhöhter Preis

    Auszug aus FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04
    Soweit der BFH ein Mahnsystem hinnimmt, bei dem sichergestellt ist, dass im Falle der Nichtbegleichung einer Forderung spätestens etwa 2 Monate nach der Belieferung die gerichtliche Verfolgung in die Wege geleitet wird (BFH-Beschluss vom 2. Februar 1999 VII B 247/98, BFH/NV 1999, 305 ff.), bedeutet dies mitnichten, dass ein Mineralöllieferant in jedem Fall eine Frist von zwei Monaten ausschöpfen kann, bevor er die nach § 53 Abs. 1 MinöStV geforderten Schritte einleitet.
  • BFH, 01.06.2001 - VII B 232/00

    Zahlungsausfall - Mahnsystem - Zahlungsfrist - Androhung gerichtlicher Maßnahmen

    Auszug aus FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04
    Lediglich die Zwangsvollstreckung aus einem erwirkten Titel wäre eingeschränkt gewesen, jedoch auch nur in Bezug auf bewegliche Gegenstände, wohingegen eine Immobiliarzwangsvollstreckung weiterhin möglich wäre (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109, 111 unter II 2 b der Gründe; zur Rechtslage nach der Konkursordnung bei Anordnung der Sequestration vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609; vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84).
  • BFH, 30.09.2002 - VII B 64/02

    Vergütung ausgefallener MinöSt; Kreditgewährung durch Wechselausstellung

    Auszug aus FG Sachsen, 24.01.2007 - 7 K 46/04
    Lediglich die Zwangsvollstreckung aus einem erwirkten Titel wäre eingeschränkt gewesen, jedoch auch nur in Bezug auf bewegliche Gegenstände, wohingegen eine Immobiliarzwangsvollstreckung weiterhin möglich wäre (vgl. BFH-Urteil vom 8. August 2006 VII R 15/06, BFH/NV 2007, 109, 111 unter II 2 b der Gründe; zur Rechtslage nach der Konkursordnung bei Anordnung der Sequestration vgl. BFH-Beschlüsse vom 1. Juni 2001 VII B 232/00, BFH/NV 2001, 1609; vom 30. September 2002 VII B 64/02, BFH/NV 2003, 84).
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